zz-standards04.04.01
4.4 Fortbildung
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, sich regelmäßig und systematisch fortzubilden. Sie tun dies im Rahmen der Unterrichtsplanung, des Schulprogramms und der Schulentwicklung. Bei der Unterrichtsplanung arbeiten die Team-Mitglieder so zusammen, dass sie ihr Wissen systematisch erweitern, indem sie ihre Kompetenzen austauschen und ergänzen. Sie arbeiten dabei ggf. auch mit Vertretern anderer Berufsgruppen planvoll zusammen. Im Rahmen des Schulprogramms und der Schulentwicklung können sie zusätzliche Kompetenzen durch individuelle Teilnahme an Fortbildungskursen erwerben. Sie nehmen sie Möglichkeit wahr, mit Institutionen zusammenzuarbeiten und so externe professionelle Kompetenzen zu nutzen.
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